Gesetze Junsharas

Vorwort

Dies sind die Gesetze Junsharas. Sie gelten für alle Anwohner und Besucher des Dorfes und dessen Tempels

Hinweis: Es handelt sich um ein RPliches Regelwerk. Die Regeln können nur RPlich bestraft werden und sind nicht zu verwechseln mit dem normalen Regelwerk Aegorins.

Gesetze Junsharas

§1 Respekt gegenüber Besitz

  • §1.1 Einbruch/unbefugtes Betreten privater Bereiche ist strafbar.
  • §1.2 Diebstahl, einschließlich Mundraub, ist strafbar.
    • §1.2.1 Der Tempel versorgt in Not einzelner kostenfrei mit Nahrung, Medizin usw. 
  • §1.3 Sachbeschädigung und Vandalismus sind strafbar.
    • §1.3.1 Die Verwendung von Hilfsmitteln, einschließlich Magie, erhöht das Strafmaß.

§2 Respekt vor dem Individuum

  • §2.1 Missbrauch jeglicher Art ist strafbar.
  • §2.2 Körperverletzung ist strafbar.
    • §2.2.1 Unterteilungsgrade: Schwere & leichte Körperverletzung.
  • §2.3 Mord, Totschlag, ebenso wie unabsichtliche Tötungen sind strafbar.
  • §2.4 Identitätsdiebstahl ist strafbar.
    • §2.4.1 Missbräuchliche Imitierung eines Würdenträgers erhöht das Strafmaß

§3 Beachtung des Hausrechts

  • §3.1 Den Regeln des Grundbesitzers, auf dessen Raum man weilt, & Delegierten ist unter Einhaltung sämtlicher Gesetze Folge zu leisten.
  • §3.2 Gäste haben ihren Gastgeber zu respektieren. Im Notfall sind Gastgeber, nach friedlichen Lösungsversuchen, zur Ausnahme von 2.2 befugt.

§4 Kampfsituationen

  • §4.1 Das offene Tragen von Waffen ist erlaubt.
    • §4.1.1 Die Verwendung von Waffen, sonstigen Hilfsmitteln und Magie im Falle einer Körperverletzung erhöht das Strafmaß. Als Waffe gelten auch Körperteile mit besonderer Verletzungsgefahr.
  • §4.2 Duelle bilden eine Ausnahme zu §2.2; Zeugen sind zu empfehlen.
    • §4.2.2 Duelle müssen klar angenommen werden. Der Rahmen muss verständlich abgesprochen sein. Beispiel: Kampf bis zum Tod; Kampf bis Bodenfall usw.
  • §4.3 Übungs-/Turnierszenarien, sowie Selbstverteidigung bilden eine weitere Ausnahme von 2.2; Zeugen/Aufsicht ist zu empfehlen.

§5 Fälschungen

  • §5.1 Urkunden- & Vertragsfälschung sind strafbar.
  • §5.2 Das Fälschen von Identitätsnachweisen ist strafbar.
  • §5.3 Währungsfälschung ist strafbar.
  • §5.4 Der Handel mit Fälschungen ist strafbar.

§6 Respekt vor dem Heiligtum

  • §6.1 Die Missachtung der Tempelgesetze ist strafbar. 
  • §6.2  Ordensmitglieder sind zu respektieren. Dazugehörig sind auch Mitglieder verbündeterTempel.
  • §6.3 Zur Ordnungswahrung dürfen §2.2 & 3. durch Ordensmitglieder in Gänze aufgehoben werden. Es ist ein friedlicher Ansatz zu bevorzugen.
  • §6.4 Der Tempelrat ist befugt und verpflichtet, eine angemessene Strafe bei Vergehen auszustellen.
    • §6.4.1 Befehlsverweigerung/Ungehorsam können die Strafe erhöhen.
    • §6.4.2 Jegliche Vergehen gegenüber dem Tempel & dem Heiligtum erhöhen die Strafe.
    • §6.4.3 Der Tempelrat ist befugt, die Gesetze mit Begründung zu verändern.

§7 Verrat

  • §7.1 Eine gewaltvolle Verschwörung  der Bürger ist strafbar.
  • §7.2 Verrat am Tempel wird besonders hart geahndet.
  • §7.3 Das Missachten von Verträgen & Bündnissen ist strafbar.

Gesetze des Tempels

  • Lumpen sind im Tempel, wenn es zu vermeiden ist, verboten.
  • Das unbefugte Berühren heiliger Gegenstände steht unter Strafe.
  • Die Geschenke der Oase sind in Maßen zu nutzen. Unberechtigte Beschädigung der örtlichen Flora oder Fauna ist verboten.
  • Das Löschen der Tempellichter ist verboten.
  • Die Einhaltung der Gebote ist verpflichtend.
  • Hassrede gegenüber Shahalia ist in den heiligen Mauern untersagt.
  • Den Gesetzen der Stadt ist auch im Tempel Folge zu leisten.

Strafen bei Gesetzesbrüchen

  • Vergrabung im Sand
  • Pranger
  • Kerker
  • Aussetzung in der Wüste
  • Strafarbeiten
  • Verbannung
  • Geldstrafe
  • Brandmarkung; Per Werkzeug/Sonnenlicht
  • Titelentzug
  • Professionsverbot
  • Enteignung
Updated on 19. November 2023