Das Gesetzbuch des Königreichs

Vorwort

Dies ist ein RPliches Gesetzbuch der Königreichsfraktion, kein OOCliches Regelwerk. Der Sinn hinter den Gesetzen ist, eurem RPlichen Handeln RPliche Konsequenzen zu geben, an denen ihr als Spieler dennoch Spaß haben könnt. Das bedeutet das Straftaten auch nur geahndet werden können, wenn die Königsreichsfraktion davon mitbekommt. Sämtliche extrem charaktereinschneidenden Strafen werden nur in Extremfällen verhangen und nur nach einem Gerichtsverfahren, oder aber mit dem Einverständnis des Spielers / nach einem moderativen Antrag. Die Fraktion steht in der Ausführung der Gesetze, nicht über dem Regelwerk des Servers. 

Das OOCliche Anschwärzen anderer Spieler wird nicht zu RPlichen Strafen führen. Die Informationen aus diesem Wiki Beitrag dürfen RPlich verwendet werden.

Das Gesetzbuch des Königreichs

Das Auffordern zu einer Straftat kann dazu führen, dass der Auffordernde an der Strafe beteiligt wird.

1. Diebstahl

Das Entwenden fremden Eigentums zur eigenen Bereicherung, wird unterteilt in:

1.1 Mundraub
Mundraub bezeichnet den Diebstahl von Lebensmitteln, sowie anderen Lebensnotwendigen Kleinigkeiten wie Medizin, im Akutfall. Mundraub wird grundsätzlich nicht geahndet.


1.2 Diebstahl von persönlichen Gegenständen
Der Diebstahl von persönlichem Besitz anderer umschließt auch Gegenstände von geringem materiellen, aber hohem emotionalen Wert. Je nach Schwere des Vergehens wird der Pranger oder Zwangsarbeit angeordnet. 

Bei übermäßiger Häufung von Vergehen kann der Dieb mit einem Brandmal gezeichnet werden.


1.3 Diebstahl von Wertgegenständen
Der Diebstahl von Wertgegenständen wird wie der Diebstahl von persönlichem Gut bestraft. 

Je nach Schwere des Vergehens kann zudem eine Gefängnisstrafe verhängt werden. 


1.4 Diebstahl am Königreich/Adel
Wer den Adel oder das Königreich bestiehlt, bekommt seine Strafe vom geschädigten Adeligen auferlegt. Der Adel ist verpflichtet, sich mit dem Strafmaß an der Schwere des Vergehens zu orientieren.


1.5 Diebstahl von militärischer Ausrüstung
Wer sich des Diebstahls von militärischer Ausrüstung strafbar macht, kann eine Freiheitsstrafe oder einen militärischen Zwangsdienst angeordnet bekommen.

2. Fälschungen

2.1 Leichte Urkundenfälschung
Die leichte Urkundenfälschung bezeichnet das Fälschen von Zertifikaten für Handelswaren, Besitzurkunden für Gegenstände mit geringerem Wert und gleichzusetzende Vergehen. Wer sich diesem Vergehen schuldig macht, muss eine Geldstrafe von 10-100 Drachmen zahlen.


2.2 Mittlere Urkundenfälschung
Die mittlere Urkundenfälschung bezieht sich auf das Fälschen von Berufstiteln und berufsrelevanten Zertifikaten. Hier wird eine Prangerstrafe, wie auch eine öffentliche Berufssperre verhängt.


2.3 Schwere Urkundenfälschung
Wer einen Medizinertitel oder dergleichen fälscht, und somit das Leben anderer nachlässig in Gefahr begibt, macht sich der schweren Urkundenfälschung schuldig. Dies wird mit einer öffentlichen Berufssperre, Schadenszahlungen an die Opfer und Gefängnisstrafen geahndet.


2.4 Identitätsdiebstahl
Wer sich, durch den Einsatz von gefälschten Papieren, Magie, oder Rassenfähigkeiten, als eine andere Person ausgibt um dieser zu schaden oder eigenen Vorteil zu erlangen, kann sich eine Gefängnisstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 100 Drachmen einhandeln.


2.5 Fälschen eines Adelstitels
Das Fälschen eines Adelsstitels wird mit einer Geldstrafe von 50 Drachmen geahndet. Zudem wird dem Fälscher ein Spotttitel verliehen, der an der Mauer der Schande angebracht wird.

3. Vandalismus

Vandalismus ist das mutwillige Zerstören des Eigentums anderer. Je nach Schwere kann eine Geldstrafe oder ein Gefängnisaufenthalt veranlasst werden. Zudem kann das Gericht anordnen, dass der Täter mit seinem eigenen Hab und Gut Schadensersatz leisten muss.

4. Ziviler Ungehorsam

Wer das Militär und den Adel in der Ausführung öffentlicher Pflichten hindert, durch das Missachten von Anweisungen oder das absichtliche Gefährden der Mitbürger, kann eine Gefängnisstrafe von 1-2 Tagen erhalten.

5. Gewalttaten

5.1 Körperverletzung
Wer andere mutwillig verletzt, allerdings ohne ihnen bleibenden Schaden zuzufügen, kann mit einem Bußgeld von bis zu 30 Drachmen bestraft werden.


5.2 schwere Körperverletzung
Körperverletzung, die einen bleibenden Schaden mit sich zieht, oder schwere Verletzungen, wird je nach Schwere mit einem Bußgeld, Pranger oder einer Gefängnisstrafe geahndet. Benutzte Waffen werden vom Militär konfisziert.

Als solche deklarierte Übungskämpfe sind von Paragraph 5.1 und 5.2 befreit. Verletzungen im Rahmen dieser werden nicht geahndet. Als Übungskampf gilt ein Kampf, dem beide Parteien zugestimmt haben und bei dem niemand sonst zu Schaden kommen kann.


5.3 Versuchter Mord 
Wer versucht, einem anderen das Leben zu nehmen, hat mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen. In Schwerefällen, oder bei wiederholter Tat, kann eine Brandmarkung oder gar das Abtrennen der Waffenhand von einem Gericht veranlasst werden. Zudem wird der versuchte Mörder an der Mauer der Schande bekannt gegeben.


5.4 Angriffe gegen das Militär
Wer Angehörige des Militärs außerhalb eines deklarierten Übungskampfes angreift, hat mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen. Zudem kann das Militär eine Zwangsarbeit anordnen. Benutzte Waffen werden konfisziert.


5.5 Angriffe gegen den Adel
Der geschädigte Adelige darf selbst das Maß der Bestrafung wählen. Hierbei sind jedoch nur Strafen aus Paragraph 5 zulässig. In Fällen, in denen das Gemeinwohl gefährdet ist, kann ein Gericht eine Todesstrafe veranlassen.

6. Verrat

Wenn eine dem Königreich zugehörige Stadt sich gegen Elandar wendet, durch Verschwörung oder dergleichen, wird sie mit Sanktionen bestraft. Diese werden im Königsrat beschlossen.


6.1 Hochverrat
Ein jeder Adeliger, der das Volk Elandars verrät, kann mit dem Tode bestraft werden.

7. Betrug

Betrug ist dann gegeben, wenn eine Person einer anderen unter Angaben falscher Informationen finanziellen Schaden zufügt. Ein Betrüger muss den entstandenen Schaden aus eigener Tasche begleichen und eine Strafzahlung errichten. Der Betrüger wird zudem an der Mauer der Schande als Betrüger bekannt gegeben.

In Härtefällen kann eine Gefängnisstrafe angeordnet werden.

8. Einbruch/Hausfriedensbruch

8.1 Private Gebäude
Wer ohne Befugnis in das Gebäude eines anderen tritt, oder einen Hausverweis und dergleichen missachtet, hat eine Geldstrafe von 10-50 Drachmen zu entrichten.

8.2 Öffentliche Gebäude
Ein Einbruch in öffentliche Gebäude, durch das Missachten von Öffnungszeiten oder Hausverbot, sowie das Betreten gesicherter Bereiche wird mit einer Geldstrafe von 15-60 Drachmen bestraft. Zudem kann eine Prangerstrafe oder ein Gefängnisaufenthalt veranlasst werden, wenn dies angemessen ist.

8.3 Das Schloss oder Militäranlagen
Wer unbefugt in private Bereiche der Militäranlagen oder des Schlosses der Königsfamilie eindringt, wird mit dem Gefängnis bestraft. Zu dieser Strafe kann eine Zwangsarbeit verhängt werden.

9. Befehlsverweigerung

Wer in einer Gefahrensituation oder dergleichen die Anweisungen des Militärs verweigert, oder sich einer Verhaftung widersetzt, kann mit dem Gefängnis bestraft werden. Wiederholte Befehlsverweigerung oder das Gefährden anderer durch diese kann zudem eine Enteignung nach sich ziehen.

10. Verfehlung von Zahlungen

Wer die Frist einer Strafzahlung nicht einhält, wird mit Gefängnisstrafe sanktioniert. Bei längerer Verfehlung der Zahlungspflicht wird es zu einer Enteignung durch das Militär kommen.

11. Bestechung

Die Bestechung einer Person im öffentlichen Amt wird mit hohen Strafzahlungen sanktioniert. Wer sich bestechen lässt, wird zudem suspendiert oder gar seines Amtes enthoben. Zudem werden beide Namen an der Mauer der Schande veröffentlicht.

12. Entführung

12.1 Entführung von Schutzbedürftigen 
Die Entführung von Schutzbedürftigen, wie Kindern oder kranken Personen, wird mit einer Gefängnisstrafe geahndet. Um die Sicherheit Schutzbedürftiger zu gewährleisten, wird der Entführer mit einem Brandmal gezeichnet und sein Name veröffentlicht.


12.2 Entführung von nicht Schutzbedürftigen
Die Entführung einer erwachsenen und gesunden Person zieht eine Prangerstrafe und einen Gefängnisaufenthalt nach sich. Zudem wird der Name des Entführers an der Mauer der Schande ausgehängt.


12.3 Adelsentführung
Die Entführung eines Adeligen hat die öffentliche Verbannung aus Elandar zufolge. Der Entführer wird zudem mit einem Brandmal gezeichnet.

13. Verschwörung

Die Verschwörung gegen das Königreich ist dann gegeben, wenn Pläne, die dem Königshaus oder den Bürgern Elandars schaden, geschmiedet oder versucht werden umzusetzen. Dies hat, je nach Schwere, Enteignung, Gefängnisstrafen oder gar die Verbannung aus Elandar zur Folge.

Updated on 5. November 2023